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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine plötzliche Krankheit, ein Unfall oder altersbedingte Einschränkungen: es gibt viele Gründe, die dazu führen, dass Sie Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten womöglich nicht mehr selbst regeln können. In solchen Situationen ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Denn niemand darf automatisch für Sie entscheiden. Wer eine passende Vorsorge trifft, sorgt dafür, dass im Ernstfall der eigene Wille maßgeblich bleibt und von einer Person des Vertrauens vertreten wird.

Warum Vorsorge wichtig ist

Ohne eine geregelte Vorsorge kann es erforderlich werden, dass das Gericht eine Betreuung einrichtet. Dem lässt sich jedoch durch eine gut vorbereitete Vorsorgevollmacht vorbeugen. Mit ihr bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Patientenverfügung ergänzt dies, indem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, und welche ablehnen.
Gerade weil solche Entscheidungen tief in das persönliche Leben eingreifen, sollten die Regelungen klar und individuell formuliert sein. Pauschale Formulierungen reichen oft nicht aus. Deshalb ist es sinnvoll, die Vorsorge auf die eigene Lebenssituation, auf die familiäre Struktur und gesundheitliche wie ethische Vorstellungen abzustimmen.

Welche Vorsorgedokumente es gibt

Viele Menschen verschieben diese Themen auf einen späteren, einen späten – mitunter einen zu späten Lebenszeitpunkt. Letztlich kann und sollte jeder volljährige Mensch sich über genau diese Themen und die zugehörigen rechtlichen Instrumente Gedanken machen. Zu den wichtigsten Instrumenten der Vorsorge gehören die Generalvollmacht, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Die Generalvollmacht kann weitreichende Vertretungsmacht geben, während die Vorsorgevollmacht gezielt für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit eingesetzt wird. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie beispielsweise festlegen, wen das Gericht als Betreuungsperson berücksichtigen soll, falls dies erforderlich wird.
Die Patientenverfügung wiederum betrifft die medizinische Seite der Vorsorge. Sie gibt Ärztinnen und Ärzten sowie den Bevollmächtigten eine Orientierung in medizinethischen Fragen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Wichtig ist, dass beide Dokumente zueinander passen und sich nicht widersprechen.

Individuell und doch rechtssicher formuliert

Vorsorgeurkunden sollten nicht nur unterschrieben, sondern inhaltlich sorgfältig durchdacht sein. Je genauer die Formulierungen, desto eher werden sie im Ernstfall tatsächlich beachtet. Notarinnen und Notare helfen dabei, die Dokumente auf den konkreten Einzelfall zuzuschneiden und sie sind in der Lage, die rechtlichen Folgen verständlich zu erläutern. Zugleich sind sie als Außenstehende neutral und nüchtern – anders als womöglich ein über viele Jahrzehnte gewachsenes und nicht immer einfaches Verhältnis zwischen Eltern und Kindern.

Zentrales Vorsorgeregister

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister* der Bundesnotarkammer registriert werden. Dort werden sich Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen informieren. So lassen sich überflüssige Betreuungen vermeiden und Vorsorgeverfügungen im Notfall schnell auffinden.
Das Register ist staatlich beauftragt. Es zielt nicht auf Gewinn. Die Registrierung ist einfach und kostengünstig; sie umfasst auch die Beauskunftung an Betreuungsgerichte und ärztliches Personal. Falls gewünscht, kann zusätzlich eine ZVR-Card* genutzt werden. Sie hilft in Notsituationen dabei, auf registrierte Vorsorgeangelegenheiten hinzuweisen und Vertrauenspersonen schnell erreichbar zu machen.

Vorsorge im Burgenlandkreis und Sachsen-Anhalt

Als Notar in Naumburg berate ich meine Mandantinnen und Mandanten aus dem Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt bei allen Fragen der Vorsorge: Ob Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht – stets gilt, dass eine frühzeitige Vorsorge im Zweifel Angehörige entlastet und für den Fall der Fälle klare Verhältnisse.

Ihr Kontakt zu uns

Wir sind gerne für Sie da! Wenn Sie Fragen zur Vorsorge haben und entsprechende Dokumente formulieren und hinterlegen wollen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir begleiten den Prozess vom ersten Termin bis zur Hinterlegung der Dokumente im Vorsorgeregister ebenso professionell wie persönlich.