Nichteheliche Lebensgemeinschaft rechtssicher regeln
Nichteheliche Lebensgemeinschaft rechtssicher regeln
Heute leben viele Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen – ohne Trauschein. Das ist flexibel und modern, birgt aber rechtliche Risiken. Im Gegensatz zur Ehe gibt es hier keine gesetzlichen Regelungen zu Vermögensausgleich, Unterhalt, Versorgung oder Erbfolge. Bei Trennung oder Tod droht nicht nur Kummer, sondern es gibt auch jede Menge Streitigkeiten und Nachteile. Als Notar in Naumburg helfe ich Ihnen, diese Lücken auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mithilfe von individuellen, aber rechtssicheren Vereinbarungen zu schließen und so nicht nur die jeweiligen Nachteile gering zu halten, sondern vor allem auch etwaige Nachteile für gemeinsame Kinder auszuschließen.
Vermögensausgleich bei TrennungVermögensausgleich bei Trennung
Partnerinnen und Partner wirtschaften in der Regel gemeinsam, auch wenn sie nicht verheiratet sind: Sie teilen die Aufgaben des Alltags auf, sie investieren in Immobilien oder finanzieren einander den Lebensunterhalt. Doch ohne Eheversprechen gibt es keinen automatischen Zugewinnausgleich. Mündliche Absprachen haben vor Gericht etwa keinen Bestand und führen zu Unsicherheiten – wer bekommt wieviel des Geldes? Wessen Leistung ist wie viel Wert? Im Notariat setzen wir, anders als es der persönliche Rechtsbeistand eines Einzelnen im Falle einer Trennung täte, auf Neutralität und Überparteilichkeit. Als Notar betrachte ich Ihre Situation gewissenhaft und helfe Ihnen, passende Regelungen zum Wohle aller zu gestalten.
Unterhalt und Versorgungsausgleich
Eheleute profitieren von Unterhaltsansprüchen und Versorgungsausgleich, besonders bei Kindererziehung. Aber in der Lebensgemeinschaft? Ist da praktisch nichts. Das Elternteil, dass überwiegend für die Kinderbetreuung zurücksteckte – oft sind dies noch immer die Mütter – steht nach einer Trennung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften vollkommen ohne Absicherung da. Es ist also nur sinnvoll, notariell Unterhalt, Nachteilsausgleiche oder Rentenversicherungsfragen zu klären. So schützen Sie sich und die, die Ihnen am Herzen liegen, langfristig.
Vorsorge für Krankheit und Tod
Wird ein Partner krank, ist aber nicht mit der anderen Person der Lebensgemeinschaft verheiratet, entscheidet im Krankheitsfall ohne Vollmacht und Patientenverfügung das Betreuungsgericht darüber, wer anstelle des Patienten, der Patientin entscheidet. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht legen Sie frühzeitig und rechtzeitig fest, wer handeln darf. Beim Tod erbt der Lebenspartner oder die -partnerin gesetzlich gesehen nichts. Leibliche Verwandte, und seien sie noch so entfernt und unbekannt, erben ohne Regelung hingegen sehr wohl. Mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags setzen Sie sich gegenseitig innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Erben ein, mit Wohnungsrecht oder Vermächtnis. Als Notar bespreche ich die Optionen mit Ihnen geduldig und passe das Schriftstück genau an Ihre Familie und Vermögenslage an.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft in Naumburg
Als Notar in Naumburg berate ich Paare aus dem Burgenlandkreis zu Partnerschaftsverträgen, Vollmachten und Erbrecht. Ich sorge für Rechtssicherheit statt Risiken.
Ihr Kontakt zu uns
Sie möchten Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft absichern? Melden Sie sich per E-Mail oder Telefon – wir vereinbaren einen Termin.