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Schenken und vorweggenommene Erbfolge

Schenken und vorweggenommene Erbfolge

Schenken ist wunderbar: etwas geben, andere glücklich machen – selbst Freude empfinden. Im juristischen Sinne bedeutet eine Schenkung, dass Vermögen oder Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation oder eine bestimmte Person übertragen werden sollen. Eine notariell beurkundete Schenkung oder eine Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist in diesen Zusammenhängen unbedingt ratsam. Besonders bei Immobilien, Unternehmensanteilen, Wertdepots oder anderen wertvollen Vermögensgegenständen spielt diese Gestaltung des Erbes eine große Rolle. Ziel kann es sein, den späteren Übergang des Vermögens geordnet vorzubereiten, familienintern Klarheit zu schaffen und rechtzeitig Regelungen für den Ernstfall zu treffen.

Warum Schenkungen notariell begleitet werden sollten

Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie bestimmte Schenkungsversprechen bedürfen der notariellen Beurkundung. Gleiches gilt für einen Erb- und Pflichtteilsverzichte. Der Notar sorgt dafür, dass die Beteiligten die Tragweite der Vereinbarung verstehen und die Regelungen rechtlich wirksam gefasst werden. Das ist besonders wichtig, wenn die Übertragung mit familiären oder wirtschaftlichen Erwartungen verbunden ist.
Eine Übertragung zu Lebzeiten kann viele Vorteile haben. So lässt sich etwa die Ausbildung oder der Aufbau einer eigenen Existenz erleichtern. Auch eine Absicherung des Schenkenden kann über den Vertrag erreicht werden, etwa durch ein Wohnungsrecht, ein Nießbrauchsrecht, eine Pflegeverpflichtung oder bestimmte Ausgleichsregelungen.

Vorweggenommene Erbfolge

Von einer vorweggenommenen Erbfolge spricht man, wenn Vermögen in der Erwartung übertragen wird, dass der oder die Beschenkte es später ohnehin erhalten würde. Das ist insbesondere im Familienverbund ein verbreitetes Modell, um Vermögen frühzeitig und geordnet weiterzugeben. Dabei sollten jedoch die zivilrechtlichen und steuerlichen Folgen immer gemeinsam betrachtet werden.
Die vorweggenommene Erbfolge kann helfen, Schenkungs- und Erbschaftsteuerfreibeträge zu nutzen. Gleichzeitig können Pflichtteilsfragen berührt sein, wenn spätere Erbansprüche von Angehörigen betroffen sind. Deshalb gehört zu einer guten Gestaltung nicht nur die Übertragung selbst, sondern auch der Blick auf die spätere erbrechtliche Gesamtsituation.

Gestaltung mit Wohnungsrecht und Pflegeverpflichtung

Gerade bei der Übertragung von Immobilien sind sogenannte „vorbehaltene Rechte“ häufig sinnvoll. Ein lebenslanges Wohnungsrecht etwa kann es der Person, die das Wohneigentum übergibt, ermöglichen, weiterhin im Haus oder in der Wohnung zu leben. Eine Pflegeverpflichtung kann festlegen, welche Unterstützung die Person, die die Immobilie erhält, im Gegenzug schuldet. Solche Regelungen müssen präzise formuliert werden, damit sie später praktikabel und rechtlich belastbar sind.

Schenkungen richtig vorbereiten

Nicht jede Schenkung ist gleich. Doch ganz gleich, ob es um Geld, Grundstücke, Gesellschaftsanteile oder künftige Zuwendungen geht, die geeignete Vertragsgestaltung hängt vom konkreten Ziel ab. Auch Rückforderungsrechte, Ausgleichsregelungen unter Geschwistern oder der Schutz der Schenkenden können vertraglich berücksichtigt werden. Je klarer die Regelungen zu Beginn sind, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten.

Steuerliche Aspekte im Blick

Bei Schenkungen können steuerliche Freibeträge eine wichtige Rolle spielen. Die Nutzung der Freibeträge hängt vom Verhältnis der Vertragsparteien sowie vom Wert des übertragenen Vermögens ab. Wir empfehlen, die steuerliche Seite immer mitzudenken, wenngleich die notarielle Beratung keine Steuerberatung ersetzt.

Schenken in Naumburg

Als Notar in Naumburg berate ich Menschen aus dem Burgenlandkreis im südlichen Sachsen-Anhalt bei Schenkungen, Übergabeverträgen und in Fragen der vorweggenommenen Erbfolge. Wer Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchte, sollte die rechtlichen Folgen frühzeitig und sorgfältig klären. So entsteht eine Lösung, die stets familiär tragfähig und rechtlich sicher ist.

Ihr Kontakt zu uns

Sie wollen schenken oder vererben? Sie sollen beschenkt werden oder erben? Nehmen Sie gerne via E-Mail oder Telefon Kontakt mit dem Notariat auf und wir begleiten die Schenkung rechtssicher.