Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen
Vererben rechtssicher regeln

Vererben rechtssicher regeln

Wir Menschen neigen dazu, unsere Endlichkeit zu verdrängen. Dabei ist es gewiss nicht unwichtig, sich dieser bewusst zu sein und das eigene Vermögen für den Todesfall zu ordnen. Das Recht räumt hier weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten ein – die sogenannte Testierfreiheit. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann jede und jeder selbst bestimmen, wer den Nachlass erhalten soll. Gerade weil die Regelungen oft weit in die familiäre und wirtschaftliche Zukunft hineinwirken, ist eine notarielle Beratung besonders sinnvoll. Sie schafft Klarheit, beugt Streit vor und sorgt dafür, dass der letzte Wille rechtlich wirksam umgesetzt werden kann.

Testament und Erbvertrag

Ein Testament kann als Einzeltestament einer natürlichen Person oder gemeinschaftlich von Eheleuten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern errichtet werden. Es ist zwar auch möglich, ein Testament in handschriftlicher Form zu verfassen, doch gerade bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen oder besonderen Wünschen empfiehlt sich die notarielle Beratung und Beurkundung. So lassen sich Unklarheiten, Auslegungsprobleme und spätere Streitigkeiten vermeiden.
Der Erbvertrag ist eine notarielle Urkunde, die zwischen mindestens zwei Vertragsparteien geschlossen wird. Es besteht eine noch stärkere Bindung an die getroffenen Regelungen als bei einem Testament. Das kann dann sinnvoll sein, wenn der Nachlass bewusst und verlässlich gesteuert werden soll. Auch für Personen, die gemeinsam vererben wollen, aber nicht miteinander verheiratet sind, kann der Erbvertrag ein geeignetes Instrument sein.

Gestaltung des letzten Willens

Neben der Erbeinsetzung stehen weitere Instrumente zur Verfügung. So kann ein Vermächtnis angeordnet werden, wenn Personen bestimmte Gegenstände oder Rechte aus dem Nachlass erhalten sollen. Der oder die Bedachte erhält dann keinen Erbteil, sondern einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe des Vermächtnisses.
Ferner kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Sie hilft insbesondere bei größeren Vermögen, bei minderjährigen Erben oder wenn mehrere Beteiligte den Nachlass voraussichtlich nicht ohne Weiteres ordnen können. Der Testamentsvollstrecker sorgt dann dafür, dass der letzte Wille umgesetzt und der Nachlass geordnet abgewickelt wird.

Vorsorge für die Familie

Wer minderjährige Kinder hat, kann im Testament oder Erbvertrag auch einen Vormund für den Fall des eigenen Todes benennen. Das gibt Eltern die Möglichkeit, für die Zukunft ihrer Kinder frühzeitig vorzusorgen. Gerade hier zeigt sich, dass erbrechtliche Regelungen mitnichten nur Vermögen betreffen, sondern immer auch immaterielle, familiäre Verantwortung.

Warum der Notar für Erbangelegenheiten so wichtig ist

Erbrechtliche Regelungen sind oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Pflichtteilsrechte, güterrechtliche Fragen, bestehende Gesellschaftsverträge oder besondere familiäre Konstellationen müssen sorgfältig mitgedacht werden. Eine notarielle Beratung hilft dabei, einen letzten Willen so zu formulieren, dass er verständlich, wirksam und auf die jeweilige Lebenssituation abgestimmt ist.
Notarielle Urkunden werden stets im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und in die Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass letztwillige Verfügungen im Sterbefall gefunden und im Nachlassverfahren berücksichtigt werden. Das trägt dazu bei, dass der dokumentierte Wille nicht übersehen wird und verfahrensrechtlich umgesetzt werden kann.

Vererben in Naumburg, dem Burgenlandkreis und Sachsen-Anhalt

Als Notar in Naumburg berate ich meine Mandantinnen und Mandanten aus dem Burgenlandkreis im südlichen Sachsen-Anhalt bei allen Fragen rund ums Erben und Vererben: Testamente, Erbverträge und weitere, stets individuelle erbrechtliche Regelungen. Ich habe grßoen Respekt vor Menschen, die den Mut und die Weitsicht haben, frühzeitig vorzusorgen. So werden rechtliche Sicherheit für die Familie und klare Verhältnisse für den Ernstfall geschaffen und den Hinterbliebenen viel Arbeit abgenommen.

Ihr Kontakt zu uns

Sie möchten eine rechtssichere Erbfolge mit Blick auf die individuellen Wünsche in die Wege leiten? Melden Sie sich gerne bei uns im Notariat und wir beraten Sie mit Weitsicht und Feingefühl.