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Transparenz beim Thema Notarkosten

Transparenz beim Thema Notarkosten

Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Notarinnen und Notare erheben für ihre Tätigkeit keine selbst erdachten Preise, sondern die im Gerichts- und Notarkostengesetz vorgesehenen Gebühren und Auslagen. Dass individuelle Preisvereinbarungen nicht möglich und die Kosten bundesweit einheitlich festgelegt sind, sorgt genau für das, wofür auch die notarielle Leistung an sich steht: Rechtssicherheit.

Wofür Notarkosten anfallen

Die Gebühren richten sich nicht nach dem Zeitaufwand des Notars, sondern nach dem Wert und der Bedeutung des Geschäfts. Bei einer Beurkundung beinhaltet die Gebühr daher in der Regel nicht nur die Urkunde selbst, sondern auch die Beratung und die Entwurfsfertigung. Gerade bei wichtigen Rechtsgeschäften ist das ein wesentlicher Vorteil, weil Sie eine rechtssichere Gestaltung und eine umfassende rechtliche Erläuterung aus einer Hand erhalten.
Das notarielle Kostenrecht ist bewusst als Wertgebührensystem ausgestaltet. Dadurch bleiben viele notarielle Amtstätigkeiten selbst dann zugänglich, wenn sie für die Notarin oder den Notar selbst eigentlich nicht kostendeckend sind. So soll gewährleistet werden, dass notarieller Rat und notarielle Vertragsgestaltung kein Luxusgut sind, sondern etwas, das jeder Mensch in Anspruch nehmen kann.

Wie sich die Gebühren berechnen

Die konkrete Höhe der Notarkosten in Naumburg im Burgenlandkreis ergibt sich, wie im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus dem Geschäftswert und dem gesetzlich vorgesehenen Gebührensatz. Für einseitige Erklärungen gilt regelmäßig eine volle Gebühr. Bei mehrseitigen Verträgen kommt in der Regel eine doppelte Gebühr zum Ansatz. Für bestimmte Betreuungs- und Vollzugstätigkeiten sieht das Gesetz niedrigere Gebührensätze vor.
Der Geschäftswert wiederum richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsgeschäft. Bei einem Kaufvertrag ist dies regelmäßig der Kaufpreis, das bedeutet: Kaufen Sie ein sanierungsbedürftiges Bauernhaus mit Grundstück für 50.000 Euro ist die notarielle Begleitung deutlich günstiger, als wenn Sie eine Luxusvilla für 2 Millionen Euro erwerben.
Weitere Beispiele: Geht es darum, eine Vorsorgevollmacht zu beurkunden, ist das Bruttovermögen maßgeblich sein. Bei Testamenten wird das Reinvermögen zugrunde gelegt. Dadurch entsteht eine Berechnung, die sich an der wirtschaftlichen Bedeutung des Vorgangs orientiert und nicht an pauschalen Schätzungen.

Beratung und Entwurf sind enthalten

Ein wichtiger Punkt für das Verständnis von Notarkosten ist der erwähnte Umstand, dass die Beratung und die Entwurfsarbeit in der Beurkundungsgebühr enthalten sind. Das gilt tatsächlich auch unabhängig davon, wie komplex der Fall ist oder wie viele Besprechungstermine erforderlich sind, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Anders gesagt bedeutet dies aber auch, dass besonders sorgfältig vorbereitete Vorgänge nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.

Notarkosten nachvollziehen

Da wir sehr viel von dieser gesetzlich vorgeschriebenen Transparenz halten, empfehlen wir, sich über die potenziellen Kosten zu informieren. Die voraussichtlichen Gebühren können etwa mit dem Kostenrechner auf www.notar.de* ermittelt werden. Dort stellt die Bundesnotarkammer nicht nur einen Gebührenrechner, sondern auch Beispiele zu typischen notariellen Vorgängen bereit. Diese Informationen helfen dabei, die Kosten grob einzuordnen und sich auf den Termin vorzubereiten.

Warum notarielle Leistungen oft wirtschaftlich sinnvoll sind

Notarielle Urkunden haben oft einen präventiven Charakter. Das heißt: Sie können in vielen Fällen spätere Kosten vermeiden. Ein beurkundetes Testament kann etwa den späteren Erbschein entbehrlich machen. Auch bei Immobiliengeschäften oder Vorsorgevollmachten sorgt die notarielle Form für Rechtssicherheit und reduziert spätere Streitigkeiten. Notarkosten sind daher nicht nur eine Gebühr in gesetzlich transparent geregelter Höhe, sondern oft auch ein sinnvoller Beitrag zur langfristigen Absicherung, quasi eine Investition in die Zukunft.

Rechtssicherheit und Kontrolle

Ob die Gebührenerhebung ordungsgemäß erfolgt, wird regelmäßig überprüft. Notariate sind verpflichtet, im Falle eines Falles zu viel erhobene Gebühren zurückzuerstatten oder fehlende Gebühren nachzufordern. Damit ist das notarielle Gebürensystem nicht nur transparent, sondern auch kontrolliert. Für Sie bedeutet das vor allem Verlässlichkeit: Was immer wir in Rechnung stellen, ist nachvollziehbar, rechtskonform und fair.

Konkrete Berechnungsbeispiele

Die Beispielrechnungen auf www.notar.de* geben eine gute Orientierung, ersetzen aber nicht die Betrachtung des Einzelfalls. Je nach Geschäft können zusätzliche Auslagen entstehen. Verbindlich ist deshalb immer die Berechnung des jeweiligen Notariats im konkreten notariellen Vorgang.

Ihr Kontakt zu uns

Sie haben Fragen zu Notarkosten oder wollen direkt eine Beratung, eine Beurkundungsleistung in Anspruch nehmen? Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail und wir helfen Ihnen gerne weiter!